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Dienstag, 17. Juli 2012

Wie schnell wird man zum „Schwarzfahrer“?

Das geht manchmal schneller als man denkt: Monatskarte vergessen, Gültigkeitsdauer des Fahrscheines abgelaufen, Fahrschein für die falsche Tarifzone gekauft und, und, und … 

Bei der Fahrscheinkontrolle erfährt man dann, dass man einen falschen bzw. nicht ausreichenden Fahrausweis benutzt und zahlt in der Regel ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro. Die Kontrolleure unterscheiden dabei meist nicht zwischen dem vorsätzlichen Schwarzfahrer und dem Kunden, der fahrlässig in diese Situation geraten ist. 

Als ich dieser Tage im Dauerlauf meinen Bus erreiche, fährt er auch schon los. Ich stempele meinen Fahrschein und schon steht ein Kontrolleur vor mir. Schätzungsweise ganze 200 Meter war der Bus gefahren.

Der Kontrolleur sagte mir, dass er den Fahrausweis nicht anerkenne. Ich hätte bevor der Bus fährt entwerten müssen. Er wollte den Ausweis haben, um eine Zahlungsaufforderung für ein erhöhtes Beförderungsentgelt auszustellen. Bereitwillig gab ich ihm meinen Ausweis und den Fahrschein. Allerdings machte ich den Kontrolleur darauf aufmerksam in seinem Gerät mit einzugeben, dass ich ihm einen gültigen Fahrausweis vorgelegt habe. Das mache er schon, war die Antwort. Kurz vor dem Ausstieg übergab der Kontrolleur mir Ausweis, Fahrschein und Zahlungsaufforderung wortlos. 

Zu Hause angekommen stellte ich dann Dinge fest, die mich schon verwunderten. Auf meinem Fahrschein stand gestempelt die Uhrzeit 12:25. Auf der Zahlungsaufforderung allerdings stand die Uhrzeit 12:23. Rein theoretisch bedeutet dies ja, ich habe nach der Kontrolle meinen Fahrschein entwertet. Ist das ein Versehen? Auf der Zahlungsaufforderung steht auch nicht, dass ich einen gültigen Fahrschein vorzeigte. Statt dessen kann man dort lesen: "Sie konnten … dem Prüfer … keinen gültigen Fahrausweis vorweisen ...." Das alles verwundert mich schon sehr. 

Mir wurde auch nicht erläutert, welche Daten man über mich zu welchem Zweck abspeicherte und wie lange das Unternehmen diese Daten auf seinem Computer belassen will. Aber das ist ja nicht ganz so schlimm, denn auf der Grundlage des § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes geben die Unternehmen gern kostenlos darüber Auskunft. 

Also scheuen Sie sich nicht, wenn Sie schon einmal in so was reingeraten sind, sich Klarheit über Ihre personenbezogenen Daten zu verschaffen. Fragen Sie nach und Sie erhalten auf jeden Fall eine kostenlose Auskunft. 


Klären Sie: 

  • Welche Daten wurden von mir erhoben? 
  • Für welchen Zweck wurden diese Daten erhoben? 
  • Wie lange werden Daten zu meiner Person im Firmencomputer gespeichert? 


Es gibt Unternehmen, die parken Ihre Daten fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sollten Sie nachfragen, ob die Daten zu Ihrer Person auch wirklich gelöscht sind. 

Trotz aller Fragen vergessen Sie nicht das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen. Mit dem Vermerk „Zahlung erfolgt unter Vorbehalt“ sind Sie da bis zur Klärung aller Probleme auf der sicheren Seite.


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